Impuls Januar 2019
Grundsätze für eine Allgemeine Erklärung zur Verantwortung gegenüber den Menschenrechten und der Treuhandschaft für die Erde
Am 10. Dezember 2018 wurde in vielen Veranstaltungen das 70. Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 begangen. Aus diesem Anlass versammelten sich Vertreter zahlreicher Organisationen zum Schutz der Menschenrechte, der Rechte indigener Völker und der natürlichen Umwelt im Friedenspalast in Den Haag um die “Haager Grundsätze für eine Allgemeine Erklärung zur Verantwortung gegenüber den Menschenrechten und der Treuhandschaft für die Erde” (“The Hague Principles for a Universal Declaration on Responsibilities for Human Rights and Earth Trusteeship”) zu verabschieden.
In den drei Haager Grundsätzen werden die Verpflichtungen der Menschen und ihrer Institutionen (z.B. Staaten) gegenüber den Menschenrechten und gegenüber der Erde postuliert. Menschen- und Grundrechte werden praktisch überall auf der Welt ständig verletzt und es gibt nur unzureichenden Schutz, solange sich Staaten zugleich als Schützer und Gefährder darstellen. Insofern kommt es darauf an, wie sehr Gesellschaft und Staat – wir alle also – tatsächliche Verantwortung und Treuhandschaft (trusteeship) übernehmen. Ebenso ist der Schutz der Erde und künftiger Generationen darauf angewiesen, dass wir alle aktiv und in rechtlich verbindlicher Weise - als Treuhänder - dafür eintreten.
Die Erd-Charta wurde im Jahre 2000 im Friedenspalast in Den Haag vorgestellt und verabschiedet; sie war instrumentell für die nun am gleichen Ort vorzustellenden Haager Grundsätze.
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