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I. Achtung vor dem Leben und Sorge für die Gemeinschaft des Lebens
1. Achtung haben vor der Erde und dem Leben in seiner ganzen Vielfalt.
a. Erkennen, dass alles, was ist, voneinander abhängig ist und alles, was lebt, einen Wert in sich hat, unabhängig von seinem Nutzwertfür die Menschen.
b. Das Vertrauen bekräftigen in die unveräußerliche Würde einesjeden Menschen und in die intellektuellen, künstlerischen, ethischen und spirituellen Fähigkeiten der Menschheit.
2. Für die Gemeinschaft des Lebens in Verständnis, Mitgefühl und Liebe sorgen.
a. Anerkennen, dass mit dem Recht auf Aneignung, Verwaltung undGebrauch der natürlichen Ressourcen die Pflicht verbunden ist,Umweltschäden zu vermeiden und die Rechte der Menschen zuschützen.
b. Bekräftigen, dass mit mehr Freiheit, Wissen und Macht auch die Verantwortung für die Förderung des Gemeinwohls wächst.
3. Gerechte, partizipatorische, nachhaltige und friedlichedemokratische Gesellschaften aufbauen.
a. Sicherstellen, dass die Menschenrechte und Grundfreiheitenüberall gewährleistet werden und jeder Mensch die Chancebekommt, seine Begabungen voll zu entfalten.
b. Soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit fördern, die es allenermöglicht, ein materiell gesichertes und erfülltes Leben zu führen,ohne dabei ökologische Grenzen zu verletzen.
4. Die Fülle und Schönheit der Erde für heutige und zukünftige Generationensichern.
a. Erkennen, dass die Handlungsfreiheit jeder Generation durch dieBedürfnisse zukünftiger Generationen begrenzt ist.
b. Künftigen Generationen Werte, Traditionen und Institutionenweitergeben, die ein langfristiges Gedeihen der Erde und der Menschheit fördern.
Um diese vier weitreichenden Selbstverpflichtungen zu erfüllen, ist Folgendes notwendig:
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Die Erd-Charta in Kapiteln
Präambel
I. Achtung vor dem Leben
II. Ökologische Ganzheit
III. Soziale Gerechtigkeit
IV. Demokratie und Frieden
Der Weg der vor uns liegt
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