Schutz von Straßenbäumen
Vom für den Landkreis zuständigen Straßenbauamt gibt es Pläne, alle Straßenbäume, die näher als acht Meter am Straßenrand stehen, zu fällen. Beweggründe hierfür sind der Schutz der Autofahrer und die Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten. Die Erd-Charta-Gruppe hat daraufhin im Dezember 2013 Kontakte zu politischen Vertretern auf den verschiedenen Ebenen, zum Landratsamt, zu Naturschutzverbänden und dem Straßenbauamt hergestellt: in einem sachlichen Austausch werden zur Zeit die Argumente für und wider und mögliche alternative Lösungen diskutiert; dies wären z.B. die Anbringung von Leitplanken oder von Geschwindigkeitsbegrenzungen an besonders gefährdeten Stellen. Auch der Bestandsschutz und die Baumpflege sind ein wichtiges Argument für den Erhalt der Straßenbäume. Ein persönliches Treffen mit einem den Schutz der Bäume befürwortenden Bundestagsabgeordneten, mit Vertretern des BUND, Vertretern des Straßenbauamts Ansbach und der Erd-Charta-Gruppe sind für die nahe Zukunft geplant.
Foto: Archiv der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg